M. Mentzel · 20. April 2022
Niemand muss Erbschaftsteuer zahlen
Vor einigen Tagen hatte ich mal wieder eine Diskussion, dass die Erbschaftsteuer so hoch sei und außerdem total ungerecht.
Ich vertrete seit einiger Zeit die Auffassung, dass niemand Erbschaftsteuer zahlen muss. Gut das stimmt nicht ganz, ab einer bestimmten Vermögenssumme, welche erst im hohen Alter erwirtschaftet, gewonnen oder geerbt wurde, kann tatsächlich dennoch eine Erbschaftsteuer anfallen. Auch bei einer Erbschaft ohne Kinder als Erben ist eine Erbschaftsteuer in vielen Fällen unausweichlich. ABER der klassische Fall, dass ein Elternteil verstirbt und daraufhin die Kinder als Erben Erbschaftsteuer zahlen müssen, dass lässt sich vermeiden.
Vorraussetzung dafür ist die Einsicht der potentiellen Erblasser, dass man nicht unsterblich ist, dass man keine Vermögenswerte mit ins Grab nehmen sollte und eine gewisse Voraussicht welche Vermögenswerte man in den nächsten Jahrzehnten benötigt und welche bereits an die folgende Generation abgegeben werden kann, ohne dass dadurch der Lebenstil negativ beeinflusst wird.
Die deutsche Gesetzgebung kennt vielfältige Möglichkeiten Vermögen zu übertragen. Eine Schenkung kann mit Nießbrauch erfolgen oder bei einer Immobilie mit einem lebenslänglichen Wohnrecht, Vermögen kann in eine Kommanditgesellschaft (vermögenverwaltend) eingelegt und Anteile an die Kinder oder Enkelkinder abgegeben werden, ohne dass diese ein umfassendes Zugriffsrecht haben.
Übrigens ist das in vielen Ehen verwendete sogenannte Berliner-Testament aus steuerlicher Sicht häufig eine Katastrophe.
Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, lassen Sie es mich wissen – ich freue mich auf einen Gedankenaustausch.
Manuel Mentzel
Steuerberater